Grundsätzlich haben nur Personen, die das 16. Altersjahr erfüllt haben, Zutritt zu öffentlichen Filmvorführungen. Bei geeigneten Filmen kann das Jugendamt des Kantons Zürich das Zutrittsalter jedoch herabsetzen, also eine Ausnahme bewilligen. Zu beachten gilt es jeweils das rechtliche Mindestalter in der jeweiligen Kategorie:

  • Kategorie SB (Sonderbewilligung): rechtliches Mindestalter 4 Jahre, Erwachsenenbegleitung für Kinder unter 6 Jahren obligatorisch.
  • Kategorie K/6 (Kinder): rechtliches Mindestalter 6 Jahre, Erwachsenenbegleitung generell empfohlen
  • Kategorie K/8 (Kinder): rechtliches Mindestalter 6 Jahre, empfohlenes Mindestalter 8 Jahre, Erwachsenenbegleitung generell empfohlen
  • Kategorie K/10 (Kinder): rechtliches Mindestalter 6 Jahre, empfohlenes Mindestalter 10 Jahre, Erwachsenenbegleitung generell empfohlen
  • Kategorie J/12 (Jugendliche): rechtliches Mindestalter 12 Jahre, nach 21.00 Uhr nur in Erwachsenenbegleitung
  • Kategorie J/14 (Jugendliche): rechtliches Mindestalter 12 Jahre, empfohlenes Mindestalter 14 Jahre, nach 21.00 Uhr nur in Erwachsenenbegleitung
  • Kategorie E (Erwachsene): rechtliches Mindestalter 16 Jahre, Vorstellungen mit Ende nach 24.00 Uhr nur ab 18 Jahren

Als Erwachsene gelten Personen, die das Mündigkeitsalter erreicht haben.
Als Kinder gelten Jugenliche bis 16 Jahre.

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